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🌍USt8. Juni 2026

Reverse-Charge-Rechnung: an EU-Firmen ohne USt fakturieren

Was ist Reverse Charge?

Erbringst du eine B2B-Leistung an eine Firma in einem anderen EU-Staat, verrechnest du keine österreichische USt — die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Übergang der Steuerschuld). Der Kunde meldet die USt in seinem Land.

Die drei Voraussetzungen

  1. Beide haben eine gültige UID (deine ATU…, die des Kunden aus seinem Land). Prüfe sie in [VIES](https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/)!
  2. Der Kunde ist Unternehmer (Firma, keine Privatperson).
  3. Der Leistungsort ist nach der Grundregel das Land des Kunden (bei B2B-Leistungen meist der Fall).

Die Pflichtklausel

Auf der Rechnung muss stehen:

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge"

…und beide UIDs. Eine USt-Zeile entfällt (0 %, netto = brutto).

Vergiss die ZM nicht!

Reverse-Charge-Umsätze sind monatlich/vierteljährlich in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) über FinanzOnline zu melden — getrennt von der UVA!

Ware vs. Leistung

Bei Warenlieferung innerhalb der EU gilt nicht Reverse Charge, sondern die innergemeinschaftliche Lieferung (steuerfrei, unter Bedingungen) — andere Klausel, andere Voraussetzungen.

In Billtree erhält die Rechnung anhand der UID des Kunden automatisch die richtige Klausel, und die USt-Zeile entfällt.

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