Reverse-Charge-Rechnung: an EU-Firmen ohne USt fakturieren

Was ist Reverse Charge?
Erbringst du eine B2B-Leistung an eine Firma in einem anderen EU-Staat, verrechnest du keine österreichische USt — die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Übergang der Steuerschuld). Der Kunde meldet die USt in seinem Land.
Die drei Voraussetzungen
- Beide haben eine gültige UID (deine ATU…, die des Kunden aus seinem Land). Prüfe sie in [VIES](https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/)!
- Der Kunde ist Unternehmer (Firma, keine Privatperson).
- Der Leistungsort ist nach der Grundregel das Land des Kunden (bei B2B-Leistungen meist der Fall).
Die Pflichtklausel
Auf der Rechnung muss stehen:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge"
…und beide UIDs. Eine USt-Zeile entfällt (0 %, netto = brutto).
Vergiss die ZM nicht!
Reverse-Charge-Umsätze sind monatlich/vierteljährlich in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) über FinanzOnline zu melden — getrennt von der UVA!
Ware vs. Leistung
Bei Warenlieferung innerhalb der EU gilt nicht Reverse Charge, sondern die innergemeinschaftliche Lieferung (steuerfrei, unter Bedingungen) — andere Klausel, andere Voraussetzungen.
In Billtree erhält die Rechnung anhand der UID des Kunden automatisch die richtige Klausel, und die USt-Zeile entfällt.
Probier Billtree — die ersten 10 Rechnungen sind jeden Monat gratis.
Kostenlos starten