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↩️Fakturierung10. Juni 2026

Rechnung stornieren oder korrigieren in Österreich

Eine ausgestellte Rechnung ist in Stein gemeißelt

In Österreich darf eine ausgestellte Rechnung nicht geändert oder gelöscht werden — die lückenlose Nummerierung und die revisionssichere Aufbewahrung verlangen das. Findest du einen Fehler, überschreibst du nicht, sondern gleichst mit einem Gegenbeleg aus.

Storno vs. Gutschrift

  • Storno: neutralisiert die gesamte Originalrechnung — gleiche Positionen, negative Beträge, mit Bezug auf die ursprüngliche Nummer. Wenn die Rechnung ganz falsch war oder das Geschäft nicht zustande kam.
  • Gutschrift: eine Teilkorrektur — nachträglicher Rabatt, Retoure, eine falsche Position. Die Originalrechnung bleibt gültig; du schreibst nur die Differenz gut.

Was ein Storno enthalten muss

Dieselben Pflichtangaben wie eine normale Rechnung (Aussteller, Kunde, Datum, UID), plus einen klaren Bezug zum Original: *„Storno zur Rechnung RE-2026-0042"*. Es bekommt eine eigene fortlaufende Nummer — so bleibt der Nummernkreis lückenlos.

Der häufige Fehler

Viele „werfen" das falsche PDF einfach weg und stellen mit derselben Nummer neu aus. Das ist ein Betriebsprüfungs-Risiko: eine fehlende oder doppelte Nummer fällt sofort auf.

Ein Klick in Billtree

Bei einer ausgestellten Rechnung erzeugt der Storno-Button automatisch den Stornobeleg mit korrektem Bezug und korrekter Nummer — auch als E-Rechnung (ebInterface/Peppol) exportierbar.

Überschreib niemals eine ausgestellte Rechnung. Storniere oder schreibe gut — und alles bleibt prüfbar.

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